Website barrierefrei? Checkliste für die bevorstehende Gesetzesänderung
Website barrierefrei? Checkliste für die bevorstehende Gesetzesänderung
Ab 2025 treten die neuen Regelungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes in Kraft. Damit wird eine barrierefreie Website für viele deutsche Unternehmen zur Pflicht. Hier eine Liste, mit der Sie prüfen können, ob Ihre Seite bereits den neuen gesetzlichen Vorgaben entspricht.
10-Punkte-Checkliste barrierfreie Website
- HTML-Struktur
Der HTML-Quelltext ist logisch strukturiert, standardkonform und fehlerfrei. HTML-Elemente werden entsprechend ihrer Funktion semantisch korrekt eingesetzt (z. B. Listen, Zitate, Tabellen). - Überschriftenstruktur
Überschriften sind korrekt strukturiert und verwenden die passenden HTML-Elemente (h1, h2, h3 …). Die Hierarchie der Überschriften ist korrekt angeordnet und unterstützt die Navigation durch den Inhalt. - Farben und Kontraste
Informationen werden nicht ausschließlich durch Farben vermittelt. Das Kontrastverhältnis von Text zu Hintergrundfarbe beträgt mindestens 4,5 : 1. Bei großer Schrift (ab 18pt oder 14pt fett) beträgt das Kontrastverhältnis mindestens 3 : 1. - Alternativtexte für Bilder
Relevante Bilder sind mit ALT-Texten versehen, die den Inhalt treffend beschreiben. Dekorative Bilder haben entweder ein leeres ALT-Attribut oder sind per CSS als Hintergrund eingebunden. - Skalierbarkeit
Inhalte bleiben funktional und lesbar, wenn sie um 200% vergrößert oder auf eine Breite von 320 Pixeln reduziert werden. - Formulare und Eingabehilfen
Formularfelder sind mit aussagekräftigen Labels versehen und richtig verknüpft. Auf grafische Captchas wird verzichtet. - Tastaturbedienbarkeit
Alle Funktionen und Navigationselemente sind in vollem Umfang mit der Tastatur bedienbar. Der Tastaturfokus ist logisch und sichtbar. - Lesbarkeit und Typografie
Die Zeilenlänge beträgt maximal 80 Zeichen. Der Zeilenabstand beträgt mindestens 150% innerhalb von Absätzen. - Sprachattribute
Die Sprache der gesamten Seite ist korrekt im<html lang="">
-Attribut definiert. Auch bei fremdsprachigen Zitaten wird die Sprache imlang
-Attribut angegeben. - Multimedia-Inhalte
Für Videos und Audio-Inhalte sind Untertitel oder Transkripte verfügbar. Automatisch startende Inhalte (z.B. Videos oder Animationen) können im Vorfeld geblockt werden.
Achtung: Diese Liste bildet die Barrierefreiheits-Level A und AA ab, was in den meisten Fällen ausreichend ist. Wenn sie im Sozial- oder Gesundheitswesen tätig sind, oder sich Ihre Website direkt an Menschen mit körperlichen Einschränkungen richtet, sollten sie auch die strengere Vorgabe AAA beachten!
Eine barrierefreie Website ist immer die richtige Entscheidung!
Für 30% der Internetnutzer:innen ist eine barrierefreie Website hilfreich, für ganze 10% ist sie sogar erforderlich. Für alle Menschen, besonders für die Betreiber:innen der Website, ist sie besser. Denn mehr Barrierefreiheit bedeutet immer auch mehr Nutzer:innen durch bessere Zugänglichkeit und eine gestärkte SEO.
Wenn Sie Unterstützung beim Abbau von Web-Barrieren benötigen, erstelle ich Ihnen gerne kostenfrei eine Übersicht aller Barrieren auf Ihrer Website, und ein Angebot zur Behebung dieser.